Europarecht
Als Europarecht bezeichnet man gemeinhin das Recht der Europäischen Union, insbesondere den EG- und EU-Vertrag. Manchmal wird auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte oder die Satzung des Europarates als Europarecht bezeichnet, die aber beide keine Organe der Europäischen Union sind. Als Teil des Völkerrechts steht das Europarecht in der Rechtshierarchie über den Gesetzen und Verordnungen der Mitgliedsstaaten. Sollten sich also geltendes Europarecht und das Recht eines Mitgliedsstaates - dazu zählt auch das Verfassungsrecht, in Deutschland also das Grundgesetz - widersprechen, gilt im Zweifel ersteres.Konkret handelt es sich beim Europarecht im Sinne des Rechtes der EU neben den Verträgen über die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft - die nach wie vor existiert und Teil der Europäischen Union ist - vor allem um die darauf basierenden Richtlinen und Verordnungen. Sie werden durch die Organe der Europäischen Union - die europäische Kommission, das Europaparlament sowie der Ministerrat - beschlossen und sind vor allem dazu gedacht, den gemeinsamen europäsichen Binnenmarkt zu regeln. Der Europäische Gerichtshof vertritt dabei eine weite Auslegung dieses Begriffes. Es fallen daher auch Bereiche, die auf den ersten Blick wenig mit dem gesamteuropäischen Wirtschaftsraum zu tun haben, in den Regelungsbereich des Europarechtes.Da der Europäische Gerichtshof ist, wie gesagt, nicht das selbe Organ wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Letzerer ist ein Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention und völlig unabhängig von der Europäischen Union, obschon es natürlich eine erhebliche Überschneidung im Geltungsbereich gibt. Ersterer ist dagegegen das oberste Gericht in Fragen des Europarechts im engeren Sinne. Auch seine Entscheidungen selbst sind als Teil des Europarechts zu verstehen, da sie für weitere Entscheidungen Präzendenzfälle bilden. Es handelt sich also um so genanntes Fallrecht oder "Case Law", wie man es auch aus den Vereinigten Staaten und aus Großbritannien kennt. Bei ähnlich gelagerten Fällen kommt es meist gar nicht zur Verhandlung, da davon ausgegangen wird, dass der Europäische Gerichtshof seine frühere Entscheidung nur bestätigen würde.